LSG Thüringen - Urteil vom 19.07.2005
L 6 KR 771/03
Normen:
BGB § 677 § 812 §§ 677ff § § 812ff ; SGB V § 129 Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 30.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 388/02

Vergütungsanspruch eines Apothekers bei verspäteter Einreichung ärztlicher Verordnungen

LSG Thüringen, Urteil vom 19.07.2005 - Aktenzeichen L 6 KR 771/03

DRsp Nr. 2008/17067

Vergütungsanspruch eines Apothekers bei verspäteter Einreichung ärztlicher Verordnungen

Ein Apotheker kann seinen Anspruch auf Vergütung nicht mehr geltend machen, wenn er einer Krankenkasse ärztliche Verordnungen entgegen den Bestimmungen in einem von Landesverbänden von Krankenkassen mit einem Landesverband der Apotheken abgeschlossenen Arznei- und Hilfsmittellieferungsvertrag verspätet einreicht. Angesichts einer vertraglichen Sonderregelung sind Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag bzw aus Bereicherungsrecht ausgeschlossen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 677 § 812 §§ 677ff § § 812ff ; SGB V § 129 Abs. 5 ;
Vorinstanz: SG Nordhausen, vom 30.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 KR 388/02