SG Reutlingen, vom 02.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 2156/03
Vergütungsanspruch einer Werkstatt für Behinderte, Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit, Berechnung des angemessenen Vergütungssatzes
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2006 - Aktenzeichen L 5 AL 4767/03
DRsp Nr. 2006/27574
Vergütungsanspruch einer Werkstatt für Behinderte, Zuständigkeit der Sozialgerichtsbarkeit, Berechnung des angemessenen Vergütungssatzes
Die Sozialgerichte sind für den Streit zwischen einer Werkstatt für Behinderte und der Bundesagentur für Arbeit um die Höhe der Vergütungsansprüche für Behinderte im Berufsbildungsbereich zuständig. Die Werkstatt für Behinderte kann nur eine angemessene Vergütung beanspruchen. Dies umfasst nicht den Ersatz betriebswirtschaftlich notwendiger Kosten. Berücksichtigt ein Vergütungssatz die angefallenen durchschnittlichen Kostensteigerungen aller Werkstätten in Baden-Württemberg, so kann er als angemessen angesehen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]