OLG Düsseldorf - Urteil vom 13.04.2000
8 U 126/99
Normen:
SGB V § 39 ; BGB § 677 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2001, 132
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 218/97

Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers bei ausschließlicher Pflegedürftigkeit eines Patienten

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 8 U 126/99

DRsp Nr. 2004/8885

Vergütungsanspruch des Krankenhausträgers bei ausschließlicher Pflegedürftigkeit eines Patienten

»1. Endet die Eintrittspflicht einer gesetzlichen Krankenversicherung, weil ein Patient nicht mehr behandlungs-, sondern ausschließlich pflegebedürftig ist, kann mit dem Krankenhausträger konkludent ein entgeltlicher Vertrag über den weiteren stationären Verbleib geschlossen werden; ist das Zustandekommen einer wirksamen Vereinbarung zu verneinen, kommt eine Haftung nach den Grundsätzen einer Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht. 2. Bleibt ein Patient in einem Krankenhaus, obwohl die Behandlungsbedürftigkeit nicht (mehr) gegeben ist, hat er grundsätzlich den vollen Pflegesatz für die stationäre Unterbringung zu entrichten. 3. Kündigt ein Krankenhausträger gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung eines Patienten dessen bevorstehende Pflegebedürftigkeit an, ist nicht ohne weiteres von einem zum Schadensersatz verpflichtenden Verstoß gegen die geschützten Interessen des Vertragspartners auszugehen; allerdings ist die Verwaltung des Krankenhauses verpflichtet, den Patienten auf die wirtschaftlichen Auswirkungen des zu erwartenden Wegfalls des Kostenträgers hinzuweisen.«

Normenkette:

SGB V § 39 ; BGB § 677 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 218/97
Fundstellen
OLGReport-Düsseldorf 2001, 132