Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 10. Oktober 2007 und des Sozialgerichts Lübeck vom 15. Dezember 2006 geändert und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 58,06 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist die nachträgliche Korrektur einer Krankenhausrechnung um 58,06 Euro.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|