LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.01.2010
4 Sa 117/09
Normen:
BGB § 280; SGB IV § 28d; SGB IV § 28g; LBSG (Gesetz über die Ausgliederung der Landesbausparkasse Schleswig-Holstein aus dem Vermögen der Landesbank Schleswig-Holstein Girozentrale) § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel - öD 4 Ca 2169 b/08 - 25.2.2009,

Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich vom Arbeitgeber einbehaltener/abgezogener Anteile zur Sozialversicherung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen 4 Sa 117/09

DRsp Nr. 2010/10955

Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers hinsichtlich vom Arbeitgeber einbehaltener/abgezogener Anteile zur Sozialversicherung

1. a) Der Arbeitgeber hat den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 28 d SGB IV) an die Einzugsstelle zu zahlen. Er hat dabei wiederum gemäß § 28 g Sätze 1 und 2 SGB IV gegen den Arbeitnehmer einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrages, den er ausschließlich im Wege des Abzugs vom Arbeitsentgelt geltend machen kann. Mit dem Abzug und der Abführung von Lohnbestandteilen erfüllt der Arbeitgeber seine Zahlungspflicht gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Abführung begründet einen besonderen Erfüllungseinwand. b) Legt der Arbeitgeber nachvollziehbar dar, dass er bestimmte Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und abgeführt hat, kann der Arbeitnehmer die nach seiner Auffassung unberechtigt einbehaltenen und abgeführten Beträge nicht erfolgreich mit einer Vergütungsklage geltend machen.