Die dem Antragsteller zu gewährende Vergütung wird auf 1.772,51 Euro festgesetzt.Gründe:
I. Dem Hauptsacheverfahren lag ein Streit über die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) zugrunde.
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