LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.08.2008 L 7 B 21/07 SB NZB
Normen:
JVEG § 10 Abs. 1 ;
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Honorar für besondere Leistungen
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.08.2008 - Aktenzeichen L 7 B 21/07 SB NZB
DRsp Nr. 2008/20540
Vergütung von Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren, Honorar für besondere Leistungen
Ein Arzt hat dann keinen Anspruch auf Entschädigung für die Erstattung eines Befundberichtes, wenn er statt des angeforderten Befundberichtes nur einen unbearbeiteten Computerausdruck übersendet, der allein sämtliche im Behandlungszeitraum angefallenen Behandlungsdaten dokumentiert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]