Der Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 4. November 2013 wird insoweit abgeändert, als die Vergütung des Beschwerdeführers für sein Gutachten vom 31.08.2013 auf 1.455,97 EUR festgesetzt wird.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer begehrt eine höhere Vergütung für ein von ihm erstattetes Gutachten nach dem
In dem am Sozialgericht Würzburg (
Das Gutachten umfasst 171/2 Seiten. Ab Seite 14 Mitte bis Seite 15 unten ist eine "zusammenfassende Beurteilung" enthalten, anschließend bis Seite 18 Mitte die Beantwortung der Beweisfragen unter Wiedergabe der Beweisfragen.
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