LSG Thüringen - Beschluss vom 18.06.2007
L 6 B 77/07 SF
Normen:
JVEG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Nordhausen, vom 27.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 SF 517/06

Vergütung von Sachverständigen, fristgerechte Bezifferung des Vergütungsanspruchs, nachträgliche Geltendmachung weiterer Ansprüche

LSG Thüringen, Beschluss vom 18.06.2007 - Aktenzeichen L 6 B 77/07 SF

DRsp Nr. 2007/20585

Vergütung von Sachverständigen, fristgerechte Bezifferung des Vergütungsanspruchs, nachträgliche Geltendmachung weiterer Ansprüche

Beziffert ein Sachverständiger seinen Vergütungsanspruch nach Grund und Höhe nicht innerhalb der Drei-Monats-Frist des § 2 Abs. 1 JVEG, so kann er eine mit der Kostenrechnung nicht geltend gemachte Umsatzsteuer nachträglich nur unter der Voraussetzung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

JVEG § 2 Abs. 1 § 2 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Nordhausen, vom 27.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 SF 517/06