Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 14. Dezember 2010 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 333,20 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die isolierte Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren, insbesondere geht es um die Berücksichtigung einer Erledigungsgebühr.
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