Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 30. August 2017 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 380,80 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren nach einer Aufrechnungsentscheidung des Beklagten.
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