Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Meiningen vom 20. Februar 2013 abgeändert. Die Gebühren für das Verfahren S 4 AS 2927/09 werden auf 230,88 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|