SG Hannover vom 23.11.2009
S 34 SF 168/09 E
Normen:
RVG -VV Nr. 3106 Nr. 3;

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG-VV

SG Hannover, vom 23.11.2009 - Aktenzeichen S 34 SF 168/09 E

DRsp Nr. 2010/22860

Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Anspruch auf fiktive Terminsgebühr nach Nr. 3106 RVG -VV

Die Voraussetzungen der Ziffer 3106 Nr. 3 VV RVG sind auch erfüllt, wenn die Erledigungserklärung der Antragsgegnerin bzw. Beklagten einem Anerkenntnis gleichzusetzen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die klageweise verfolgte Forderung während des laufenden Rechtsstreits erfüllt wird und sich deshalb der Rechtsstreit erledigt. Hier ist die Interessenlage mit derjenigen eines angenommenen Anerkenntnisses genau gleich. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVG -VV Nr. 3106 Nr. 3;