1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 22.9.2009 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten beider Rechtszüge.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Umstritten ist ein Anspruch auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung in Höhe von 3.065,11 EUR nebst Zinsen.
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