Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin erstrebt ein höheres Regelleistungsvolumen (RLV) für das Quartal IV/09. Streitig ist nur noch, ob diesem eine höhere Fallzahl im Hinblick auf eine Erkrankung der Klägerin im Quartal IV/08 zugrunde zu legen ist.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|