LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.03.2018
L 4 KA 8/16
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4; SGB V § 87a Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 3; SGB V § 87b Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 09.09.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 412/15

Vergütung vertragsärztlicher LeistungenAnspruch auf Gewährung einer Konvergenzstützung bei Nichtausschöpfung des Regelleistungsvolumens

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.03.2018 - Aktenzeichen L 4 KA 8/16

DRsp Nr. 2018/18674

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen Anspruch auf Gewährung einer Konvergenzstützung bei Nichtausschöpfung des Regelleistungsvolumens

Die zwingende Voraussetzung der Ausschöpfung des Regelleistungsvolumens für die Gewährung einer Konvergenzstützung an Vertragsärzte der Gruppe der operierenden Anästhesisten ist nicht sachgerecht.

Tenor

Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.352,28 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 85 Abs. 4; SGB V § 87a Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 2; SGB V § 87b Abs. 3; SGB V § 87b Abs. 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Höhe des Honorars der Klägerin für die Quartale I/2009 sowie III/2009 bis II/2010. Im Streit ist insbesondere, ob die Klägerin einen Anspruch auf Konvergenzzuschläge hat. Streitgegenständlich ist hier das Honorar für das Quartal III/2009.

Die Klägerin ist eine fachübergreifende Berufsausübungsgemeinschaft in K , die im streitigen Zeitraum aus den Fachärzten für Anästhesiologie Dr. G , Dr. J , Herrn S und Dr. R bestand. Frau Dr. R ist seit dem Quartal I/2009 bei der Klägerin beschäftigt. Zuvor war sie in einer Einzelpraxis tätig. Sie befand sich im gesamten streitigen Zeitraum noch in der Wachstumsphase.