Auf die Berufungen der Klägerin werden die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Kiel vom 26. November 2014 aufgehoben. Die Beklagte wird unter Abänderung des RLV - Mitteilungsbescheides vom 1. April 2009 und des Honorarbescheides vom 16. Oktober 2009, jeweils in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 2. Mai 2011, verurteilt, der Klägerin für das Quartal II/09 ein um 10 % erhöhtes RLV zuzuweisen und unter Berücksichtigung des erhöhten RLV ein höheres Honorar für dieses Quartal zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf insgesamt 11.325,33 € festgesetzt.
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