BSG - Urteil vom 28.08.2013
B 6 KA 50/12 R
Normen:
SGB V § 106a Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 24.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KA 5778/11
SG Stuttgart, vom 10.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KA 8782/09

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen wegen Überschreitung der auf Grund eines Job-Sharing vom Zulassungsausschuss festgesetzten Gesamtpunktzahlvolumina

BSG, Urteil vom 28.08.2013 - Aktenzeichen B 6 KA 50/12 R

DRsp Nr. 2014/348

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit sachlich-rechnerischer Richtigstellungen wegen Überschreitung der auf Grund eines Job-Sharing vom Zulassungsausschuss festgesetzten Gesamtpunktzahlvolumina

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Revisionsverfahren.

Normenkette:

SGB V § 106a Abs. 2 S. 1;

Gründe:

I

Streitig sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen wegen Überschreitung der Gesamtpunktzahlvolumina in den Quartalen I/2006 bis IV/2007.

Die Klägerin, ein in E. befindliches Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), ist zur vertragsärztlichen Tätigkeit in den Fachgebieten Allgemeinmedizin und Innere Medizin zugelassen.