BSG - Urteil vom 30.10.2013
B 6 KA 2/13 R
Normen:
SGB V § 106 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2014, 274
Vorinstanzen:
LSG Rheinland-Pfalz, vom 19.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 7 KA 45/09
SG Mainz, vom 13.05.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 2 KA 1/08

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit eines Arzneikostenregress wegen der Verordnung von Polyglobulin-Infusionslösungen gegen eine Gemeinschaftspraxis; Ermessensausübung

BSG, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen B 6 KA 2/13 R

DRsp Nr. 2014/203

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Zulässigkeit eines Arzneikostenregress wegen der Verordnung von Polyglobulin-Infusionslösungen gegen eine Gemeinschaftspraxis; Ermessensausübung

Die Gremien der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung dürfen gerichtlich nicht verpflichtet werden, Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Arzneikostenregresses dem Grunde nach durch die Ausübung von Ermessen hinsichtlich der Höhe des Kostenregresses Rechnung zu tragen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 19. April 2012 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 2;

Gründe:

I

Umstritten ist ein Arzneikostenregress in Höhe von ca 22 700 Euro wegen der Verordnung von Polyglobulin-Infusionslösungen in den Quartalen III/2001 bis II/2002.