SG Berlin, vom 30.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen S 83 KA 1793/06
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen des Schiedsamtes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vergütung probatorischer psychotherapeutischer Sitzungen nach Mindestpunktwerten
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.09.2011 - Aktenzeichen L 7 KA 90/08
DRsp Nr. 2012/2004
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen des Schiedsamtes im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes; Vergütung probatorischer psychotherapeutischer Sitzungen nach Mindestpunktwerten
1. Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dürfen in einem Honorarstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung Regelungen zur Honorarverteilung, die von einem Schiedsamt getroffen wurden, auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft werden.2. Bei der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen (hier: probatorische psychotherapeutische Sitzungen) nach Mindestpunktwerten müssen in die hierbei erforderliche Gesamtbetrachtung die Punktwerte aus Primär- und Ersatzkassenbereich einfließen (Anschluss an BSG, Urteil vom 28. Mai 2008, Az.: B 6 KA 49/07 R).
1. Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes dürfen in einem Honorarstreit zwischen Vertragsarzt und Kassenärztlicher Vereinigung Regelungen zur Honorarverteilung, die von einem Schiedsamt getroffen wurden, auf Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht überprüft werden.
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