LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 16.03.2016
L 5 KA 3957/12
Normen:
SGB X § 31 S. 1; SGB X § 45 Abs. 2 S. 1; SGB V § 101 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB V § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 9;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 09.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 KA 4834/09

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Honorarrückforderung wegen Überschreitung der Gesamtpunktzahlvolumina; Kein Vertrauensschutz nach einer fehlerhaften Mitteilung der Anpassungsfaktoren durch die Kassenärztliche Vereinigung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - Aktenzeichen L 5 KA 3957/12

DRsp Nr. 2016/7742

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Rechtmäßigkeit einer Honorarrückforderung wegen Überschreitung der Gesamtpunktzahlvolumina; Kein Vertrauensschutz nach einer fehlerhaften Mitteilung der Anpassungsfaktoren durch die Kassenärztliche Vereinigung

Die in § 45 Satz 6 BedarfsplRL (zuvor § 23f Satz 6 BedarfsplRL a.F.) vorgesehene Mitteilung der für den im Jobsharing tätigen Vertragsarzt verbindlichen Anpassungsfaktoren zur Anpassung der als Obergrenze der Leistungsabrechnung festgesetzten Gesamtpunktzahlvolumina an die Entwicklung des Fachgruppendurchschnitts stellt einen Verwaltungsakt i.S.d. § 31 SGB X nicht dar. Die Anwendung eines vom mitgeteilten (fehlerhaften) Anpassungsfaktor abweichenden (zutreffenden und ungünstigeren) Anpassungsfaktors bei der nachgehenden Richtigstellung von Honorarbescheiden ist grundsätzlich zulässig; Vertrauensschutz steht dem regelmäßig nicht entgegen.