LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 23.03.2011
L 7 KA 154/07
Normen:
SGB V § 85 Abs. 4;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 06.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 447/05

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Neufestsetzung des Individualbudgets in Folge der Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen L 7 KA 154/07

DRsp Nr. 2011/12429

Vergütung vertragsärztlicher Leistungen; Neufestsetzung des Individualbudgets in Folge der Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

1. Bei Neufestsetzung eines Individualbudgets hat die Kassenärztliche Vereinigung sich - wie auch bei erstmaliger Bemessung des Individualbudgets - grundsätzlich an Jahreszeiträumen zu orientieren, denn nur sie bieten die Gewähr der Repräsentativität und lassen quartalsbedingte Schwankungen unberücksichtigt. 2. Beim Auseinandergehen einer Gemeinschaftspraxis ist es zur Ermittlung des Individualbudgets sachgerecht, die Fallzahlen einer dann bestehenden Einzelpraxis in den ersten vier Quartalen unmittelbar nach Auflösung der Gemeinschaftspraxis mit den Fallzahlen der letzten vier Quartale vor der Auflösung der Gemeinschaftspraxis ins Verhältnis zu setzen. So wird am ehesten abgebildet, welcher Anteil der Fallzahlen einem Arzt bei Berechnung des Individualbudgets für seine Einzelpraxis zusteht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2007 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. November 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2005 wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erweiterung seines Individualbudgets unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.