Das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 6. Juni 2007 wird geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 19. November 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2005 wird geändert. Die Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erweiterung seines Individualbudgets unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu entscheiden.
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