Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 28.02.2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 60.000,00 € festgesetzt.
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