Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. März 2009 wird zurückgewiesen.
Der Beschwerdeführer trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.167,- Euro festgesetzt.
I. Der Antragsteller wendet sich gegen die im Rahmen einer sachlich-rechnerischen Berichtigung durch die Antragsgegnerin vorgenommene Kürzung seines ärztlichen Honorars für die Quartale II/2005 bis I/2006; im Streit steht ein Rückforderungsbetrag von insgesamt 32.333,99 Euro.
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