Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 9. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 35.161 Euro festgesetzt.
I
Streitig ist das Begehren der Klägerin auf Erhöhung des ihrer Praxis zugeordneten sog individuellen Punktzahlvolumens (Individualbudgets).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|