Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.10.2012 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Revisionsverfahren.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1542,12 Euro festgesetzt.
I
Der als Facharzt für Allgemeinmedizin zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassene Kläger wendet sich gegen eine Honorarkürzung in dem Quartal II/2010.
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