Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 4. Juli 2007 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt 3/4 und die Beklagte 1/4 der Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 5.907,36 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer Honorarrückforderung.
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