Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. April 2012 und des Sozialgerichts Berlin vom 3. August 2011 geändert, soweit die Beklagte verurteilt worden ist, der Klägerin Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für die Zeit vom 26. August bis 3. September 2009 auf einen Betrag in Höhe von 2681,60 Euro zu zahlen. Insoweit wird die Klage abgewiesen. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2681,60 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Vergütung von Krankenhausbehandlung.
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