Das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 19.10.2012 wird abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert beträgt 2.588,43 EUR.
Die Beteiligten streiten über die Abrechnung einer Krankenhausbehandlung.
Die von dem Abrechnungsfall betroffene Versicherte der Beklagten befand sich vom 1. - 16. Oktober 2007 in stationärer Behandlung der Klägerin. Nach dem Abschlussbericht der für die Klägerin tätigen behandelnden Ärzte lautete die Diagnose:
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