Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 11. August 2014 wird zurückgewiesen und die Widerklage abgewiesen.
II.Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Der Streitwert wird auf 509,26 Euro festgesetzt.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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