Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. August 2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 1714,07 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligen streiten über die Vergütung einer Krankenhausbehandlung.
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