Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 26.02.2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Der Streitwert wird auf 15.609,36 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung ein Leistungserbringerverbot entgegensteht.
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