Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.08.2017 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 18.603,44 EUR nebst 2 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 16.889,59 EUR ab dem 03.06.2014 bis zum 13.10.2016 sowie aus 18.603,44 EUR ab dem 14.10.2016 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 18.603,44 EUR festgesetzt.
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