LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.03.2018
L 5 KR 54/15
Normen:
SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5; SGB V § 39 Abs. 1 S. 1-2; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 23.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 145/13

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen KrankenversicherungNotwendigkeit der stationären Aufnahme am Vortag einer geplanten Operation

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.03.2018 - Aktenzeichen L 5 KR 54/15

DRsp Nr. 2019/9670

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Notwendigkeit der stationären Aufnahme am Vortag einer geplanten Operation

Für die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung sind Gründe, die außerhalb von medizinischen Erfordernissen liegen, nicht beachtlich (hier im Falle einer am Vortag der geplanten Operation stationär aufgenommenen Versicherten, die nicht am Ort des Krankenhauses wohnt, nüchtern zur Operation am Folgetag erscheinen musste und der für den Vorabend der Operation 20 mg Tranxilium verordnet wurden).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 23. April 2015 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 526,79 EUR festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 27 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 5; SGB V § 39 Abs. 1 S. 1-2; SGB V § 109 Abs. 4 S. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Begleichung von Krankenhausbehandlungskosten.