Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 17.09.2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.718,62 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Vergütung stationärer Krankenhausversorgungen mittels geriatrischer Komplexbehandlung.
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