LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.06.2021
L 6 KR 47/17
Normen:
SGB V § 109 Abs. 1; BPflV (1994) § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 30.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 KR 497/12

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen KrankenversicherungAnforderungen an die Erforderlichkeit einer stationären Psychotherapie bei langjähriger Alkoholabhängigkeit im Anschluss an eine Entzugsbehandlung

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.06.2021 - Aktenzeichen L 6 KR 47/17

DRsp Nr. 2022/12084

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Anforderungen an die Erforderlichkeit einer stationären Psychotherapie bei langjähriger Alkoholabhängigkeit im Anschluss an eine Entzugsbehandlung

Die Behandlungsbereiche für Abhängigkeitskranke der Anlage 1 der Psychiatrie-Personalverordnung – PsychPV enthalten für psychiatrische Einrichtungen für Erwachsene eine inhaltliche Beschreibung der aufgabentypischen Schwerpunkte, um den Personalbedarf zu bemessen. Sie definieren keine Kriterien für die stationäre Behandlungsbedürftigkeit.

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 13.833,10 € festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 109 Abs. 1; BPflV (1994) § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über den Vergütungsanspruch der Klägerin und Berufungsbeklagten (im weiteren Klägerin) für eine stationäre Behandlung eines Versicherten der Beklagten und Berufungsklägerin (im weiteren Beklagte).