Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 11.03.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren endgültig auf 24.775,08 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung.
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