LSG Hamburg - Urteil vom 25.05.2022
L 1 KR 98/21
Normen:
SGB V § 39 Abs. 1 S. 2;

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach FallpauschalenAnforderungen an die Kodierung einer akuten Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung

LSG Hamburg, Urteil vom 25.05.2022 - Aktenzeichen L 1 KR 98/21

DRsp Nr. 2022/15796

Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach Fallpauschalen Anforderungen an die Kodierung einer akuten Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung

Das Merkmal "Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung" im OPS-Kodes 9-61, 9-61a und 9-619 erfordert lediglich eine Gefährdung, nicht jedoch deren Realisierung.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 39 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Im Streit ist ein Anspruch auf Vergütung wegen vollstationärer Krankenhausbehandlung und dabei im Hinblick auf die Kodierung des Operationen-und-Prozedurenschlüssel (OPS)-Kodes 9-61 (Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen) das Vorliegen des Merkmals „Akute Selbstgefährdung durch fehlende Orientierung oder Realitätsverkennung“ neben anderen, unstrittigen Intensivmerkmalen.