Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 31.10.2018 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 14.096,32 Euro festgesetzt.
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