Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird die Entschädigung des Antragstellers für das Gutachten vom 10.1.2019 auf 789,34 Euro festgesetzt.
2.Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.
3.Dieser Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei.
4.Kosten sind nicht zu erstatten.
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