Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 7. September 2012 wird zurückgewiesen.
I.
Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Bf) begehrt wegen der Vergütung eines von ihm erstatteten Gutachtens nach dem
In dem am Sozialgericht Bayreuth (
Mit Liquidation vom 17.07.2012 (Eingang bei Gericht am 19.07.2012) stellte der Bf für das Gutachten einen Betrag von 1.033,50 EUR in Rechnung.
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