Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 2008 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten auch des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.211.500 Euro festgesetzt.
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