Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 19. Oktober 2006 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf EUR 733,87 festgelegt.
Streitig ist, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin 733,87 Euro für häusliche Krankenpflege zu bezahlen.
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