SG München, vom 25.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 24 U 220/01
Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Bayern, Beschluß vom 30.06.2006 - Aktenzeichen L 15 B 328/03 U KO
DRsp Nr. 2007/20031
Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger im sozialgerichtlichen Verfahren
Nach dem Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung kann von der bisherigen Praxis eines 20%igen Zuschlags gemäß § 3 Abs.3b ZSEG nur generell für die Zukunft abgewichen werden, nicht jedoch im Einzelfall ohne besondere sachliche Rechtfertigung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]