Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 31. März 2014 wird zurückgewiesen.
I.
Die Antragstellerin macht im Beschwerdewege eine höhere Vergütung für ein von ihr erstattetes Sachverständigengutachten geltend.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|