Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 27. September 2011 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 302,16 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Vergütung von drei vorstationären Behandlungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|