1) Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.03.2010 -Aktenzeichen
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 127,38 - brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem 01.02.2010 zu zahlen.
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