LAG Niedersachsen - Urteil vom 30.06.2009
13 Sa 1277/08 E
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Hannover, vom 18.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 141/08

Vergütung des Chefarztes eines kommunalem Krankenhauses bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf außer Kraft gesetztes Tarifwerk; Ausfüllung einer Vertraglücke

LAG Niedersachsen, Urteil vom 30.06.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 1277/08 E

DRsp Nr. 2009/18046

Vergütung des Chefarztes eines kommunalem Krankenhauses bei arbeitsvertraglicher Verweisung auf außer Kraft gesetztes Tarifwerk; Ausfüllung einer Vertraglücke

1. Bestimmt der Arbeitsvertrag eines Chefarztes, dass das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt entsprechend der Gehaltsentwicklung nach Vergütungsgruppe I BAT angepasst wird, ist mit Außerkrafttreten des BAT zum 30.09.2005 eine Vertragslücke entstanden. 2. Die Vertragslücke ist zu schließen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, an die Stelle der Vergütungsgruppe I BAT tritt die Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA. Bestimmungen des erst im August 2006 abgeschlossenen TV-Ärzte/VKA können zur Vertragsergänzung nich mehr herangezogen werden.

Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 18.06.2008, 8 Ca 141/08, wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 63.889,20 € festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: