Auf die Beschwerde des Rechtsanwalts K... wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Lübeck vom 19.03.2009 - 2 Ca 14/09 - teilweise abgeändert.
Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren maßgebende Wert wird für den Vergleich auf 8.788,18 € festgesetzt.
Im übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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