LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.10.2009
2 Sa 335/09
Normen:
TVÜ-L § 5 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5;
Vorinstanzen:
ArbG Trier, vom 08.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 573/08

Vergleichsentgelt nach Überleitungsrecht bei Beschäftigung des Ehegatten in kirchlicher Einrichtung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.10.2009 - Aktenzeichen 2 Sa 335/09

DRsp Nr. 2010/4703

Vergleichsentgelt nach Überleitungsrecht bei Beschäftigung des Ehegatten in kirchlicher Einrichtung

1. Das Vergleichsentgelt ist nach § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TVÜ-L unter Berücksichtigung eines Ortszuschlags der Stufe 1 zu bilden, wenn der Ehegatte des vom BAT in den TV-L übergeleiteten Arbeitnehmers im Geltungsbereich der AVR-Regelungen in einer organisatorisch selbständigen Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft beschäftigt ist; da es insoweit nur darauf ankommt, ob überhaupt eine finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand besteht, nicht aber auf deren Art und Umfang, können auch einmalige Mittel und Zuweisungen der Tarifmerkmale erfüllen. 2. Die Gegenkonkurrenzklausel der Anlage 1 V (a) Unterabsatz 2 Satz 1 AVR steht der Anwendung des § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TVÜ-L nicht entgegen.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.04.2009 - 4 Ca 573/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Klägerin trägt auch die Kosten der zurückgenommenen Klage.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVÜ-L § 5 Abs. 2 S. 2 Hs. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5;

Tatbestand: